Großes Baugrundstück zu verkaufen
Sonstige Kosten
3.570 €, inkl. der gesetzl, MwSt., zu zahlen bei Abschluss des not. Kaufvertrages. |
Kontakt
Herr Dieter Herpel | |
Karl-Broll-Str. 18 | |
35619 Braunfels | |
06442-953721 | |
01522-9509138 | |
06442-953722 | |
Info@Herpel-Immobilien.de | |
www.Herpel-Immobilien.de |
Impressum für den Anbieter dieser Immobilie (wenn gewerblich): Impressum IFM3396.
Objektkennung
IF1118210 | |
5055_645_LH125 | |
645 | |
LH125 |
Grundstück in 35719 Angelburg / Gönnern
Makler IFM3396, Objektkennung IF1118210
Kaufpreis | 48.000,00 € |
Grundstück | 1.326,00m² |
Dieses Angebot ist auf den folgenden Themenportalen veröffentlicht: landstadt-immo.de immogrund.net
Lage
Die Gemeinde Angelburg befindet sich im Westen des Landkreis Marburg-Biedenkopf Im nordwestlichen Mittelhessen und wurde im Jahre 1296 erstmalig urkundlich erwähnt.
Durch die Gebietsreform wurden die Gemeinden Lixfeld, Frechenhausen und Gönnern zur Großgemeinde Angelburg zusammengeschlossen.
Hier gelangt ein schönes rechteckiges Grundstück in ganz leichter Hanglage zum Verkauf, welches oberhalb des Ortes gelegen ist und sich in einer ruhigen Lage befindet.
Sonstige Angaben
Ihr Ansprechpartner für dieses Objekt:
Herpel Immobilien
Dieter Herpel
Karl-Broll-Str.18
35619 Braunfels
Tel. 06442-953721, Fax 953722
Mobil: 01522-9509138
E-Mail: info@herpel-immobilien.de
… vereinbaren Sie also gleich mit uns einen Besichtigungstermin.
Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt zeigen zu dürfen!
Wir sind Ihnen gerne auch bei der Finanzierung behilflich und ermitteln aus über 100 Banken und Bausparkassen den richtigen Finanzierungspartner, da viele Hausbanken nur Objekte aus dem eigenen Angebot für den Kunden gut finanzieren.
Lassen Sie uns darüber sprechen!!!!
Weitere Angebote finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.Herpel-Immobilien.de. Wir führen in unserem Angebot auch "nicht veröffentlichte Objekte".
Sprechen Sie uns hierzu an und teilen uns Ihre Wünsche mit.
Gemeinsam können wir so auch "Ihr Objekt" finden.
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Ganz wichtiger Hinweis:
Seit dem 29.11.2011 besteht die gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 10 bei der Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.
Bitte bringen Sie zu Besichtigungen ein gültiges Ausweisdokument mit.
Vielen Dank.
Es liegt kein Energieausweis vor.